Sie sind verpflichtet auf Verlangen dem Verlader, die Nutzlast Ihres Transporters, Hänger oder LKW zu nennen und Fahrzeugpapiere mit sich zu führen.  

Wir dürfen Ihr Fahrzeug in keinem Fall überladen und verweigern die Beladung oder verlangen die Abladung, sollte es sich herausstellen.  

Eine Überladung, selbst wenn Sie dem auf eigene Gefahr zustimmen, würde ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit des Verladers bedeuten.  

Wir stimmen deshalb einer Überladung niemals zu.